Qualitätsbericht nach § 137 SGB V

Ein Projekt der GMDS AG Medizin-Controlling

Wir kennen mehrere Arten eines Qualitätsberichtes:

  1. Ein Qualitätsbericht im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems.
  2. Einen Qualitätsbericht im Zusammenhang mit der Externen Qualitätssicherung, Dieser wird von den Landesprojektgeschäfststellen ausgestellt und beinhaltet zunächst nur die Zahlen, die ihr von der Datenannahmestelle quant übermittelt worden sind.
  3. Den Qualitätsbericht nach § 137 SGB V, der ab 2004 für alle Krankenhäuser verpflichtend sein soll.

Die Partner der Selbstverwaltung werden im Laufe des Jahres 2003 über die Inhalte und Anforderungen eines Qualitätsberichtes verhandeln.

  • Auf der Seite der Betroffenen besteht Unklarheit darüber, was sie erwartet, worauf sie sich einzustellen haben.
  • 2004 ist vielen Krankenhäusern viel zu spät. Sie möchten schon jetzt über ihre Qualität sprechen und "den" Qualitätsbericht als Marketinginstrument im Internet einsetzen.

Mit dieser Thematik beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe innerhalb der GMDS AG Medizin-Controlling. Eine Zusammenarbeit mit anderen relevanten Gruppen ist selbstverständlich, z.B. GMDS AG QM, z.B. Landeskrankenhausgesellschaft.

Am 19.03.2003 wurde die erste Version einer Rahmenempfehlung der GMDS AG Medizin-Controlling veröffentlicht.

Download

Links zum Thema

 

 


© 2001, 2002, 2003 Jörg Eckardt